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Hätten Sie`s gewusst?

Gewährleistung und Garantie sind völlig unterschiedliche Punkte.

 

Wenn man etwas im Geschäft kauft, egal ob Hose, Handy oder Auto, besteht ein Gewährleistungsrecht. Grundsätzlich kann die Gewährleistung 2 Jahre geltend gemacht werden.

 

In den ersten 6 Monaten gilt zugunsten des Kunden eine Beweislastumkehr, sodass unterstellt wird, dass der Mangel schon bei Erwerb der Sache vorlag und die Gewährleistung recht unproblematisch vom Verkäufer realisiert werden sollte.

 

Ob die Ware repariert oder ausgetauscht wird, entscheidet der Verkäufer. Diese Wahl räumt ihm das Gesetz ein.

 

Daneben gibt es die Garantie als vertraglichen Anspruch; quasi eine Art Versicherung.

 

Neben der Gewährleistung und vor allem auch darüber hinaus kann der Hersteller der Ware eine Garantie auf sein Produkt geben und damit dem Kunden die Möglichkeit auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit von 2 Jahren sich bei Fehlern noch zu melden und Ansprüche geltend zu machen.

 

Oft kann man diese Garantiezeiten kaufen. Man sollte dann aber auch auf die Garantiebedingungen achten, da der Hersteller sein Entgegenkommen stark einschränken kann.