Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft

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Richtiges Vorgehen nach einem (unverschuldeten) Verkehrsunfall

Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich über 2 Millionen Autounfälle; damit kracht es täglich ca. 5.500 Mal. In dem folgenden Artikel zeigen wir Ihnen auf, welche Rechte Sie haben und wie die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft Sie dabei unterstützen kann.

 

Zunächst muss die Schuldfrage geklärt werden: Dies gestaltet sich in der Praxis nicht immer ganz einfach und bedarf oftmals einer genauen Prüfung. Wir helfen Ihnen dabei gern.

 

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen in der Regel Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall entstandenen Schäden gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu. War der Unfall für Sie auch bei Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu vermeiden, können Sie Ersatz des gesamten Schadens verlangen.

 

Viele Kfz-Haftpflichtversicherungen kürzen in unberechtigter Weise Positionen bzw. erkennen etwaige nicht an. Daher sollten Sie unverzüglich die Kanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen mit der Geltendmachung ihrer Forderungen beauftragen – auch die hierdurch entstehenden Anwaltsgebühren müssen von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt werden.

 

Wir beraten Sie umfassend und fordern alle in Betracht kommenden Positionen ein. So ist für Sie gewährleistet, dass alle Schadenspositionen in angemessener Höhe und einer adäquaten Verschuldensquote zu Ihren Gunsten geltend gemacht und durchgesetzt werden. Zu nennen sind hier beispielshaft:

 

Fahrzeug:

Sachverständigenkosten

Reparaturkosten – (geschätzte oder tatsächlich angefallene Kosten)

bei einem Totalschaden: Wiederbeschaffungswert (ausgenommen Restwert)

Mietwagenkosten

Nutzungsausfallentschädigung

An- und Abmeldekosten des Fahrzeugs

Entsorgungskosten

Abschleppkosten

Standkosten

 

Person:

Schmerzensgeld

mögliche Heilbehandlungskosten

Haushaltsführungsschadens

Verdienstausfall

 

Auslagenpauschale

Rechtsanwaltskosten

 

Hierbei nehmen wir eine umfassende Recherche vor und beachten immer die neueste BGH-Rechtsprechung.

 

Als – vermeintlicher – Unfallverursacher prüft die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen, ob und wie man die gegen Sie gestellten Ansprüche abwehren kann. Wir prüfen, ob die gegen Sie gestellten Forderungen berechtigt oder überhöht sind.

 

Folgende Verhaltensregeln sollten Sie bei einem Unfall stets beachten:

 

  • Sie müssen unverzüglich anhalten und am Unfallort bleiben. Es besteht eine Informationspflicht über Ihre Person und Ihr Fahrzeug. Die sog. Fahrerflucht gem. § 142 StGB ist strafbar.
  • Sichern Sie die Unfallstelle!
  • Leisten Sie verletzten Personen erste Hilfe. Auch dies kann bei Unterlassen gem. § 323 c StGB bestraft werden.
  • Rufen Sie den Notarzt und die Polizei an (Seien Sie jedoch mit Ihren Aussagen sehr vorsichtig!).
  • Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Fahrt!