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Greift eine Rechtsschutzversicherung auch für atypische Rechtsschutzfälle?

Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht?

Ja, auch dies gibt es. Auch im Familienrecht und im Erbrecht stehen Sie nicht völlig rechtlos.

Es gibt Anbieter unter den Rechtsschutzversicherungen – u.a. die ARAG – die entsprechende Pakete anbieten.

So wird in erster Linie Beratungsrechtsschutz geboten im:

  • Familienrecht
  • Lebenspartnerschaftsrecht
  • Erbrecht

Der Bereich Familienrecht umfasst hier Beratungen zu Scheidungen, zum Unterhalt, zum Umgang, aber auch zu Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Die Versicherung zahlt auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es um gerichtliche Verfahren den Unterhalt, den Umgang oder die Sorge betreffend geht.

Weiterhin erfasst ist das Betreuungsrecht.

Es werden Pakte angeboten, wonach der Rechtsanwalt sogar dafür bezahlt wird, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten für Sie zu erstellen.

Im Erbrecht betrifft der Rechtsschutz neben der Beratung auch das Erstellen von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen Regelungen.

Auch Vertretungen im Erbrecht, z.B. Klärung Erbfall, Erbe ausschlagen etc. werden übernommen.

Viele Rechtsschutzversicherungen bieten dies leider gar nicht an. Gelegentlich wird ausnahmsweise aus reiner Kulanz eine Beratung übernehmen.

Eine Vertretung wird dann aber nicht mehr kostenmäßig gedeckt.

Erkundigen Sie sich daher vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch diese Bereiche übernimmt.

Beachten Sie aber, dass eine Rechtsschutzversicherung für die Zukunft abgeschlossen werden muss. Für Fälle, die in der Vergangenheit liegen, besteht kein Kostenschutz. Auch ist ab Abschluss des Vertrages eine Wartezeit von 3 Monaten zu beachten.