Schwerin & Weise Partnerschaft

Unsere Mitarbeiter stellen sich vor


Mitarbeiter

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht 
Steffan Schwerin

Herr Schwerin kam im Jahr 2000 nach Jena. Nach Studium und Referendariat erhielt Herr Schwerin im Juli 2008 die Zulassung als Rechtsanwalt, verliehen von der Rechtsanwaltskammer Thüringen. Nach verschiedenen Tätigkeiten als angestellter Rechtsanwalt in einer Jenaer Rechtsanwaltskanzlei, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und in zwei Weimarer Unternehmen als Syndikus gründete Herr Schwerin im Jahr 2009 die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin.

Herr Schwerin ist seit Ende 2014 Fachanwalt für Familienrecht und betreut ehrenamtlich die Kontaktstelle des ISUV / VDU e.V. in Jena (www.isuv.de). Insbesondere bietet Herr Schwerin als Kontaktanwalt des ISUV Vorträge und Beratungsstunden im Bereich Familienrecht an.

Darüber hinaus ist Herr Schwerin in den Bereichen Mietrecht und Reiserecht tätig.
 

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Rechtsanwältin und Verfahrensbeistand 
Ulrike J. Schwerin

Frau Ulrike J. Schwerin studierte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaften. Während des Studiums war Frau Schwerin Mitglied im Fachschaftsrat Jura und in anderen studentischen Gremien, wobei sie sich sehr für die Belange ihrer Mitstudierenden einsetzte. Nach einer Lehrstuhltätigkeit bei Prof. Dr. Rolf Gröschner absolvierte Frau Schwerin das Referendariat mit Stationen an den Amtsgerichten in Jena und Pößneck, dem Landesverwaltungsamt Weimar, einer Strafrechtskanzlei in Jena sowie bei der Staatsanwaltschaft Jena.

Anschließend arbeitete Frau Schwerin als anwaltliche Mitarbeiterin in einer Strafrechtskanzlei in Jena. Seit März 2008 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.

Frau Schwerin arbeitet seit 2012 in der Kanzlei.

Seit Juni 2016 ist Frau Schwerin auch zertifizierter Verfahrensbeistand und vertritt vor allem in Sorgerechts- und Umgangsverfahren minderjährige Kinder vor dem Familiengericht.

Als Verfahrensbeistand ist Frau Schwerin der sog. „Anwalt für das Kind“ und vertritt in familiengerichtlichen Verfahren den Kindeswillen. Sie ist damit als „Stimme für das Kind“ tätig.

Wenn Frau Schwerin als Verfahrensbeistand für Ihr Kind bestellt ist, wird sie Ihr Kind kennenlernen und dessen Wünsche aufnehmen.  Darüber hinaus führt Frau Schwerin Gespräche mit Ihnen als Eltern und eventuell auch Dritten (z. B. Schule, Kita), um sich ein umfassendes Bild vom Umfeld Ihres Kindes zu verschaffen.

Frau Schwerin verfasst anschließend eine Stellungnahme an das Familiengericht. Bei der Gerichtsverhandlung sowie bei einer eventuell stattfindenden Kindesanhörung vor Gericht ist Frau Schwerin mit anwesend.

 

Rechtsanwältin
Daniela Weise

Frau Weise studierte von 2000 bis 2006 an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena Rechtswissenschaften. Während des anschließenden Referendariates war Frau Weise unter anderem in einer Internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Neapel (Italien) tätig. Zudem absolvierte Frau Weise das Referendariat am Amtsgericht Gera, dem Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, der Staatsanwaltschaft Jena sowie in einer Strafrechtskanzlei in Jena. Nach erfolgreichem Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung war Frau Weise zunächst in einer Anwaltskanzlei in Saalfeld tätig. Dort betreute sie überwiegend Mandate aus den Bereichen Sozialrecht, Mietrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Insbesondere im Bereich Sozialrecht liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Weise.

Frau Weise ist seit Anfang 2014 Partnerin der Kanzlei.