Schwerin & Weise Partnerschaft

Hinweise zur Onlineberatung


Hinweise zur Onlineberatung

1. Beratungsvertrag

Mit Ihrer Anfrage fordern Sie die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft zur Abgabe eines Angebotes mit Honorarvereinbarung auf. Sollte sich Ihre Anfrage nicht für eine Online-Beratung eignen, wird Ihnen dies umgehend mitgeteilt und ein anderes Angebot unterbreitet. Der eigentliche Beratungsvertrag kommt erst zu Stande, wenn Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) mit dem Honorarvorschlag der Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft einverstanden erklären. Erst damit entstehen Ihnen Kosten und Ihr Widerrufsrecht erlischt.

Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel umgehend eine Bestätigungsmail.

Die Rechtsberatung umfasst eine ausführliche schriftliche Darstellung der Rechtslage zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen. Die Anfrage wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Montag – Freitag) bearbeitet. Die Rechtsberatung erfolgt schriftlich und wird Ihnen per E-Mail, auf Wunsch auch per Post zugestellt.

2. Kosten

Für die Rechtsberatung wird – wenn nicht anderes vereinbart – eine Gebühr in Höhe von 226,10 Euro Brutto (190 Euro netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer) berechnet. Die Gebühren sind vor der Beratung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

Falls Sie nach der Beratung der Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft bzw. dem einzelnen Rechtsanwalt ein Mandat zur weiteren Rechtsverfolgung erteilen, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren entstehenden Gebühren angerechnet. So werden doppelte Kosten vermieden.

3. Widerrufsrecht

Sollten Sie Verbraucher sein und ein Beratungsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande gekommen sein, so gilt Folgendes: Sie können Ihre Erklärung innerhalb von zwei Wochen nach dem hierdurch entstandenen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft, Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, 03641 2671047, info@raschwerin.de.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. In diesem Fall sind die wechselseitig erbrachten Leistungen zurückzugewähren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Beratungsleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden.

Muster-Widerrufsformular / Rücksendeformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft, Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, E-Mail: info@raschwerin.de, Telefaxnummer: 03641 2671047

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

…………………………………….

…………………………………….

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

…………………………………….

Name des/der Verbraucher(s):

…………………………………….

Anschrift des/der Verbraucher(s):

…………………………………….

…………………………………….

Unterschrift des/der Verbraucher(s):

…………………………………….

Datum:

…………………………………….

_______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

4. Haftung

Die Rechtsauskunft erfolgt auf der Grundlage Ihrer Schilderung des Sachverhaltes. Die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft ist nicht verantwortlich für Beratungsfehler, die auf Ihrer fehlerhaften oder unvollständigen Sachverhaltsdarstellung beruhen. Ausgenommen ist vorsätzlich oder grob fahrlässig Handeln. Die Haftung eines fahrlässig verursachten Schadens des bearbeitenden Rechtsanwaltes ist für jede Anfrage auf eine Summe von höchstens 250.000 Euro begrenzt.

5. Angabe des Gegners

Sollte die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise bereits die gegnerische Partei vertreten, dürfen Sie nicht beraten und vertreten werden. Daher teilen Sie uns bitte in Ihrer Anfrage den Namen des Gegners gegebenenfalls mit.

6. Rechtschutzversicherung / Beratungshilfe

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Beratung von der Rechtsschutzversicherung übernehmen zu lassen. Darüber hinaus besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und ob diese die Kosten für eine (Erst-)Beratung übernimmt. Ebenso sollten Sie sich informieren, ob gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Gewährung der Beratungshilfe vorliegen.

Nach Rücksprache mit der Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft kann eine Kostendeckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung auch durch die Kanzlei durchgeführt werden.

7. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.“