Schwerin & Weise Partnerschaft

Kosten


Kosten

Die Vergütung der Rechtsanwälte wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Die Vergütung richtet sich hierbei grundsätzlich nach bestimmten Gebührentatbeständen, welche für eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung bestehen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei der Streit- bzw. Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit.

Im Einzelfall empfiehlt es sich, eine Honorarvereinbarung zu treffen, welche sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand in der jeweiligen Angelegenheit richtet. Hierbei können ein Stundensatz oder aber auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Die Frage der Vergütung wird selbstverständlich im ersten Beratungsgespräch bzw. bereits im Rahmen Ihrer unverbindlichen Anfrage besprochen. Damit gewährleistet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft eine umfassende Kostentransparenz. Zu Beginn eines Mandats klärt die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft mit Ihnen gemeinsam ab, wer für die Kosten der Mandatierung aufkommt. Hier kann insbesondere eine Rechtsschutzversicherung die Deckung für die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen.

“Sie haben das Recht auf Recht – das sollte nicht am Geld scheitern.”

Es gibt verschiedene staatliche Hilfen, welche im Einzelfall eingreifen können. Hier kommen sowohl Beratungshilfe (BerHG) als auch Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in Betracht.

Kosten im Einzelnen

Die Preise für eine (Erst-)Beratung richten sich nach dem Rechtsgebiet, dem Umfang der Angelegenheit sowie dem Schwierigkeitsgrad.
Das RVG sieht für eine Beratung einen (Höchst-)Satz von 190,00 Euro netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) vor. Dieser Betrag kann aber auch entsprechend den oben genannten Kriterien unterschritten werden.

Bitte wenden Sie sich telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular an die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft und fragen Sie unverbindlich nach den Kosten für Ihre Angelegenheit.