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Auto und Recht

Der folgende Beitrag bewegt sich auf 4 Rädern und berichtet über rechtliche Gegebenheiten rund um das Thema Auto. Wir fahren zunächst auf der Landstraße und achten darauf, dass wir nicht geblitzt werden, bevor es dann mit Highspeed über die Datenautobahn ins Internet geht.

Mit dem Auto unterwegs

Solange man sich an die geltenden Verkehrsregeln hält, droht auch kein Ungemach. Aber wer hat es nicht schon erlebt: falsch geparkt – Knöllchen, zu schnell unterwegs – geblitzt.

Gerade bei Geschwindigkeitsverstößen lohnt der Gang zum Anwalt. Dieser kann für Sie Akteneinsicht beantragen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Interessant wird die Sache für Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Drohen hier Punkte in Flensburg oder ein vorläufiges Fahrverbot kann im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung über den Einspruch gehandelt werden. Gegen eine Erhöhung des Bußgeldes sehen die meisten Gerichte davon ab, ein Fahrverbot zu verhängen.

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der nächste Winter kommen wird und wir seit dem letzten Jahr eine Winterreifenpflicht haben. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte diese Pflicht auslösen. Da die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich sind, gibt es keinen festgelegten Zeitraum. Bei Nichtbeachtung droht aber ein Bußgeld.

Verkehr und Stau

Laut dem ADAC passieren in den Monaten Juni, Juli und August nicht nur die meisten Unfälle, es bilden sich auch regelmäßig kilometerlange Staus. Wenn Sie auf dem Weg in den Urlaub in den Stau geraten, ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Wildes Gehupe bringt genauso wenig wie waghalsige Wendemanöver.

Denken Sie auch daran, dass der Standstreifen nur dann als zusätzliche Fahrspur benutzt werden darf, wenn dies ausdrücklich zugelassen wird. Auf vielen Autobahnen finden sich schon elektronische Verkehrsleitsysteme, die signalisieren, ob der Standstreifen freigegeben ist.

Sie haben gar kein Auto?

Das Internet bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug auch online zu kaufen oder zu verkaufen. Plattformen, wie eBay und Mobile.de haben sich hier zu Marktführern entwickelt.

Als Käufer achten Sie darauf, das Fahrzeug nicht unter Gewährleistungsausschluss zu kaufen. Gerade private Anbieter und windige Geschäftsmänner versuchen, alte defekte Fahrzeuge online loszuwerden. Man findet dann Formulierungen, wie „Keine Garantie“, „Unter Ausschluss der Gewährleistung“ oder „Bastlerfahrzeug.“ Damit wollen sich die Verkäufer absichern, dass der Käufer später keine mangelbegründeten Rechte geltend machen kann.

Allerdings ist es nur privaten Verkäufern gestattet, die Gewährleistung auszuschließen. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben über bestehende Mängel am Fahrzeug hinzuweisen.

In diesem Sinne wünsche ich allzeit gute Fahrt!