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Debcon und der Mahnbescheid

Es ist schon fast 3 Jahre her, da wurden Sie durch die Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg oder BAEK Law abgemahnt.

Zwischenzeitlich haben diese Kanzleien die Forderungen aus den angeblichen Urheberrechtsverstößen an das Inkassounternehmen Debcon verkauft.

Es ist schon traurig mit anzusehen, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei an ihre Grenzen stößt und Forderungen, die man selbst nicht einzutreiben in der Lage ist, an ein Inkassounternehmen verkaufen muss.

Nachdem sich die abmahnenden Anwälte eine Weile nicht mehr gemeldet haben, kam plötzlich und überraschend Post vom Inkassobüro Debcon. Auch durch dieses Unternehmen wurde vergeblich versucht, die Forderung einzutreiben.

Da die Schadensersatzansprüche aber zum 31.12.2012 zu verjähren drohen, werden aktuell massenhaft Mahnbescheide verschickt.

Damit kann die Verjährung einstweilen gehemmt (also unterbrochen) werden.

Gegen einen solchen Mahnbescheid sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen.

Wurde die Abmahnung schon anwaltlich betreut, legen Sie dem Anwalt den Mahnbescheid vor und lassen diesen Widerspruch einlegen.

Debcon ist dann gezwungen, in den nächsten 6 Monaten Klage zu erheben, wenn die Ansprüche weiter verfolgt werden sollen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, muss abgewartet werden.

Bleiben Sie auf jeden Fall ruhig und lassen sich nicht den Jahreswechsel von solch einem Mahnbescheid vermiesen.