Die Onlinescheidung
Was ist eine Onlinescheidung?
Onlinescheidung bedeutet nicht, dass man sich online scheiden lassen kann. Sie sparen sich lediglich den Gang zum Anwalt.
Über Onlineformulare und Email beauftragen Sie den Anwalt, Ihre Scheidung durchzuführen.
Alle erforderlichen Informationen werden schnell und effektiv zwischen Ihnen und dem Anwalt ausgetauscht.
Der persönliche Besuch beim Anwalt entfällt, damit auch der lange Weg und die Wartezeiten.
Die Rechtsanwaltskosten sind im gerichtlichen Verfahren nicht verhandelbar. Der Anwalt ist streng an die gesetzlichen Vorgaben es Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gebunden und muss mindestens das abrechnen, was das Gesetz vorgibt.
Er ist nur frei darin, einen höheren Kostensatz mit seinem Mandanten zu vereinbaren.
Kosten spart die Onlinescheidung aber dahingehend, dass der Mandant die Kosten für den Weg zum Anwalt spart und damit auch Zeit – und Zeit ist schließlich auch Geld.
Darüber hinaus eignen sich ohnehin nur einvernehmliche Trennungen für eine Onlinescheidung. In diesem Rahmen hat das Gericht die Möglichkeit (Ermessen), den Streitwert herabzusetzen, sodass man letztlich auch Geld spart.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht auch ein Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren, sodass auch die Kosten für den zweiten Anwalt eingespart werden.
Sie sehen also, auch wenn die Onlinescheidung nicht billiger ist, kann man doch Kosten einsparen.
Für wen sich aber eine Onlinescheidung überhaupt eignet, kann man nicht pauschal beantworten.
Grundsätzlich eignet sich diese Form der Ehescheidung nur für Paare, denen es lediglich um die Beendigung der Ehe geht. Sofern streitige Punkte, wie Unterhalt oder Zugewinn zu klären sind, eignet sich der Onlineweg eigentlich nicht mehr.
Wenn sich die Ehegatten über Unterhalt, Zugewinn oder andere Punkte streiten, dann ist durchaus ein intensiver persönlicher Kontakt mit dem Anwalt notwendig.
Man muss aber auch einfach der Typ dafür sein, dem Anwalt im Vorfeld nicht persönlich zu begegnen, sondern alles nur online zu machen.
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Da das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen vorsieht, dass der Scheidungsantrag zwingend von einem Anwalt bei Gericht einzureichen ist, braucht mindestens einer der Ehegatten einen Anwalt.
Der andere Ehegatte muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Im Rahmen der einvernehmlichen (Online-)Scheidung ist es aber auch nicht erforderlich, dass der andere Ehegatte einen Anwalt hat.
Muss ich zum Gericht?
Ja, der Gang zum Gericht bleibt Ihnen auch bei der Onlinescheidung nicht erspart.
Das Gericht kann die Ehe nur dann per Beschluss scheiden, wenn die Ehegatten persönlich anwesend sind.