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Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten: Eine Handreichung für Anwälte und Richter

Thema:

Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten: Eine Handreichung für Anwälte und Richter

Da hat sich mal jemand die Mühe gemacht und ein Buch nur über die lieben Gebührenbeauftragten geschrieben.

Gibt es denn einen Grund dafür?

Oh ja, den gibt es.

Wir streiten uns aktuell in mehreren Verfahren mit der GEZ bzw. dem MDR um zu Unrecht geltend gemachte Gebühren.

Schuld ist natürlich immer die Gegenseite. So auch hier.

In beiden Fällen haben die Gebührenbeauftragten die Mandanten überrumpelt und in einer haustürgeschäftähnlichen Situation überrascht.

Frage:

Was kam dabei am Ende heraus?

Antwort:

Jeweils eine unberechtigte Anmeldung zur GEZ und eine hohe Nachzahlungsforderung.

Und jetzt liegen beide Sachen bei Gericht.

In der einen Sache hat das VG nach einem Kaffeeklatsch zwischen dem MDR-Vertreter und dem Richter unsere Klage abgewiesen und Mandantschaft und Zeugen als doof hingestellt.

Hier wurden Gebühren geltend gemacht, obwohl in dem Haushalt bereits ein Gerät angemeldet war und die Gebühren gezahlt wurden. Trotzdem waren GEZ und MDR der Meinung, welcher sich zu Unrecht auch das Gericht angeschlossen hat, dass ein weiteres Gerät, welches gar nicht vorhanden war, zu bezahlen ist, da auch zwei Haushalte vorliegen.

Es gab aber nur ein Gerät in einem Haushalt.

Aber der Gebührenbeauftragte hat andere – falsche – Informationen in den Anmeldebogen eingetragen, die Zeugin hat dies in der Drucksituation nach verbalen Drohungen des Gebührenbeauftragten unterschrieben und der Mandant nunmehr Pech?

Wenn es nach dem VG geht dann hat er wohl Pech gehabt. Warum sollte der Gebührenbeauftragte denn eigenmächtig handeln? Wie sollte es zu einer Drucksituation gekommen sein. Der Gebührenbeauftragte hat doch immer Recht (Die Partei, die Partei … die hat immer Recht.)

Naja, mal sehen was das OVG dazu sagt – sofern die Berufung zugelassen wird. Wir befinden uns gerade im Zulassungsverfahren.

In der anderen Sache wurde durch den Gebührenbeauftragten eine Anmeldung für Auto vorgenommen. Soweit so gut. Aber reicht ein Auto allein schon um die Gebührenpflicht auszulösen? Ich glaube nicht. Ein Autoradio jedenfalls fand sich nicht in dem Auto.

Auch wusste der Gebührenbeauftragte von ganz allein, wann das Auto gekauft wurde und hat eigenmächtig eine Jahreszahl eingetragen. Nein, ich glaube nicht, dass er damit eine hohe Nachzahlung und damit seine eigene Provision provozieren wollte, oder?

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Diese Sache liegt noch am VG. Mal sehen, wie es ausgeht.

Naja, Hauptsache der Gebührenbeauftragte hat eine schöne Provision bekommen und die Partei hat immer Recht.