Einführung in das Schulrecht
Das Schulrecht ist in das (besondere) Verwaltungsrecht einzuordnen und betrifft Schüler und Lehrer zugleich. Das Zusammenspiel des Lehrkörpers mit dem Schüler ist gerade in der heutigen Zeit nicht ganz einfach und bedarf daher mehr denn je einer rechtlichen Verankerung.
Da das Schulrecht soweit Ländersache ist – das heißt also, dass jedes Bundesland sein Schulrecht individuell ausgestalten kann – gibt auf Länderebene verschiedene Gesetze, die das Schulrecht regeln.
Davon abgesehen greifen aber auch allgemein gültige Rechtsnormen in den Schulalltag ein. Eine zentrale Rolle spielt auch immer wieder das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. So sind zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsrechts ergangen, die sich im Kern mit den Grundrechten der Schüler auseinandersetzen mussten.
Interessant z.B. eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993, wonach eine islamische Schülerin von der Teilnahme am Sportunterricht aus religiösen Gründen befreit worden war. Im Jahr 2008 hat dagegen das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Klage einer muslimischen Schülerin auf Befreiung vom Sportunterricht nicht stattgegeben.
So unterschiedlich können die Gerichte entscheiden.
Im modernen Zeitalter des Internets kommt es wieder zum sogenannten Cybermobbing. Wenn Schüler im Internet die Namen von Lehrern verwenden und damit Fakeprofile erstellen, kann dies sogar zur Überweisung an einer andere Schule führen. So entschied jedenfalls das Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 2006.
Schülern muss bewusst sein, dass sie sich auch strafrechtlich, vor allem aber zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen, wenn sie Lehrer derart diffamieren.
Deutlich aktueller dazu, die sogenannte „spickmich.de“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009.
Auf der Plattform spickmich.de können Schüler ihre Lehrer im Internet bewerten. Eine schlecht benotete Lehrerin klagte gegen die Plattform, zog aber am Ende den Kürzeren.
Das Schulrecht ist vielfältig und zieht sich durch viele Rechtsgebiete.
In erster Linie zählen natürlich die verwaltungsrechtlichen Regelungen des Schulrechts. So sind bei Fehlverhalten der Schüler zahlreiche Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis möglich.
Sollte eine Maßnahme den Schüler zu Unrecht treffen, stehen ihm bzw. den Eltern auch diverse Rechtsbehelfe zur Seite. In der Regel ist das Schulamt die nächste Instanz, um sich gegen unberechtigte Maßnahmen der Lehrer zu wehren.
Andererseits soll das Schulrecht aber auch den Lehrern einen gewissen Halt geben, um sich einer anlaufenden Verrohung der guten Sitten an deutschen Schulen zu erwehren.
Da das Schulrecht sich breit gefächert durch viele verschiedene Rechtsgebiete zieht, wissen Schüler und Eltern oft nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben; dies gilt übrigens sehr oft auch für Lehrer.
Der folgende Beitrag soll einen kleinen Überblick über vier wichtige Aspekte geben, die Sie als Schüler und Eltern, aber auch Lehrer interessieren könnten.
1. Gibt es Bußgeld, wenn man schwänzt?
Diese Frage kann man mit einem juristisch gekonnten „Das kommt darauf an.“ beantworten. Fehlt ein Schüler nämlich nur wenige Tage, auch wenn es unentschuldigt ist, würde eine Maßnahme gegen den Schüler, die ein Bußgeld enthält, unverhältnismäßig und damit unwirksam sein.
In diesem Fall kommen vielmehr andere Maßnahmen des Schulrechts, wie Erziehungsmaßnahmen in Betracht; so kann der säumige Schüler zum Beispiel zum Nachholen des Unterrichts herangezogen werden.
Ist der Schüler Wiederholungstäter und fehlt des Öfteren unentschuldigt vom Unterricht kann auch ein Verweis in Betracht kommen. Ein Bußgeld würde dann beim Wiederholungstäter lediglich gegen die Eltern in Betracht kommen.
2. Fahrkarte im Schulbus vergessen – Schwarzfahrt?
Viele Schüler müssen mit Bus oder Bahn zu Schule anreisen. In der Regel wird der Schüler mit einer Monatskarte bzw. Dauerkarte ausgestattet sein, die ihm den Transfer ermöglicht.
Sollte der Schüler seine Monatskarte bzw. Dauerkarte aber einmal vergessen haben, liegt deshalb nicht gleich eine Schwarzfahrt vor. Auch wenn viele Bahnangestellte oder Busfahrer dazu tendieren, den betreffenden Schüler mit einem Strafgeld für das Schwarzfahren zu versehen oder gar bei der nächsten Gelegenheit aussteigen zu lassen, ist dieses Verhalten falsch.
Dem Schüler muss Gelegenheit gegeben werden, die Monats- bzw. Dauerkarte nachzureichen.
3. Besteht für Schüler ein Handyverbot im Unterricht?
Hier greift das Grundgesetz ein und gestattet es den Schülern – auch im Unterricht – ihr Handy bzw. Mobiltelefon bei sich zu führen. Lehrern ist es nicht gestattet, in das Grundrecht der Schüler einzugreifen und das Handy an sich zu nehmen.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Schüler mit dem Handy bewusst den Unterricht stört.
Um dann die Ordnung in der Klasse wiederherzustellen, darf der Lehrer das Handy aber kurzzeitig einziehen, muss das Gerät aber nach dem Unterricht wieder an den Schüler herausgeben.
Ein generelles Verbot für Mobiltelefone an Schulen ist hingegen nicht rechtmäßig.
4. Besteht eine generelle Schulpflicht?
Ja, es besteht eine generelle Schulpflicht. Eltern haben keine Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht. Kinder müssen in die Schule. Es besteht für die Eltern lediglich die Option, zu entscheiden, in welcher Schulform sie ihre Kinder unterbringen wollen.
In der Regel ist der Schüler aber seinen Schulbezirk gebunden. Ein Wechsel an eine andere Schule in einem anderen Schulbezirk ist zwar möglich, aber nur unter besonderen Umständen.
Der Antrag ist in der Regel über das zuständige Schulamt zu stellen.