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FlexStrom meldet Insolvenz an

Stehen die Kunden bald im Dunkeln?

 

Nach TelDaFax hat nun auch FlexStrom Insolvenz angemeldet.

 

Stromkunden sind in Sorge, bald ohne Strom da zustehen.

 

Wie bereits berichtet wurde, übernehmen die regionalen Energieanbieter die Versorgung im Rahmen ihrer Grundtarife, damit die betroffenen Kunden nicht im Dunkeln stehen.

 

Der Vertrag mit FlexStrom wird trotz (vorläufiger) Insolvenz fortgesetzt. Erst wenn der Anbieter seien Kunden nicht mehr mit Strom versorgt, steht ihnen die Möglichkeit offen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

 

Bestehen noch Forderungen gegen FlexStrom – beispielsweise aus Guthaben oder zuviel bezahlter Vorauszahlung – kann man dies nicht mehr bei FlexStrom direkt geltend machen.

 

Kunden müssten ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
Derzeit können Forderungen aber noch nicht angemeldet werden, weil zunächst nur ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Das Verfahren befindet sich noch in einer Phase, in der vom Insolvenzgericht die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geprüft werden. Erst wenn das Verfahren eröffnet ist (voraussichtlich im Juli 2013) und ein endgültiger Verwalter bestellt ist, können die Gläubiger ihre Forderungen anmelden.
Da bei FlexStrom eine Gläubigerliste erstellt werden muss, dürften die Kunden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben werden und ein Anmeldeformular erhalten. So ist jedenfalls das übliche Vorgehen.

 

Amtliche Bekanntmachungen zum Insolvenzverfahren finden die Kunden im Internet unter:

www.insolvenzbekanntmachungen.de

 

Wenn es dann am Ende des Insolvenzverfahrens, voraussichtlich im Jahr 2017, noch etwas zu verteilen gibt, erhalten die Kunden und alle anderen Insolvenzgläubiger eine bestimmte Quote in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer angemeldeten Forderungen.

 

Praktisch kann man eine solche Forderung aber auch abschreiben, es gibt mehr als eine halbe Million potentielle Gläubiger und FlexStrom hat kein Geld.

 

Man kann eigentlich nur dringend davon abraten, an FlexStrom weitere Zahlungen zu leisten. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, vielleicht weniger Wochen, bis FlexStrom auch keinen Strom mehr von seinen Lieferanten erhält, weil die ihrerseits kein Geld mehr bekommen.

 

Da FlexStrom nur Vorkasse-Tarife hat, wird auch kein Neukunde mehr dort einen Vertrag abschließen – in Kenntnis der Insolvenz. Das heißt, FlexStrom bekommt auch kein neues Geld mehr.
Rechtlich gesehen dürfen die Kunden die Zahlungen auch verweigern; sie haben wegen der eingetretenen Insolvenz ein Zurückbehaltungsrecht.