Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft

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Die Scheidung

Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und wollen sich scheiden lassen? Gern stehen wir Ihnen zur Seite und stehen diese Zeit gemeinsam durch.

 

Jahrelange Erfahrung im Familienrecht machen uns zu einem kompetenten Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Familienrecht.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin ist seit dem Jahr 2014 Fachanwalt für Familienrecht. Neben theoretischen Kenntnissen muss der angehende Fachanwalt auch zahlreiche bearbeitete praktische Fälle aus den Bereichen Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht usw. nachweisen.
Wenn der Schritt der Trennung vollzogen ist und die Ehe geschieden werden soll, muss einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragen, damit der Scheidungsantrag durch den Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden kann.
Sofern für den Antragsteller keine staatlichen Hilfen, wie die Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, fallen nach Einreichen des Scheidungsantrags Gerichtskosten an. Diese, und auch die Anwaltskosten, berechnen sich nach dem 3-fachen Monatseinkommen beider Eheleute. Verdienen z.B. Beide monatlich 2.000 Euro, so beträgt der Verfahrenswert für die Scheidung 12.000 Euro. Die Gerichtskosten belaufen sich dann auf 534 Euro und die Anwaltskosten auf 1.820,70 Euro. Der gemeinsam mit der Scheidung in der Regel durchzuführende Versorgungsausgleich wird die Kosten noch erhöhen.
Für Ihren Fall können Sie sich die möglicherweise entstehenden Kosten über den Kostenrechner ausrechnen.
Damit Ihr Anwalt den Scheidungsantrag einreichen kann, benötigt er eine Vollmacht von Ihnen sowie eine Kopie der Eheurkunde / Heiratsurkunde. Wenn gemeinsame Kinder noch minderjährig sind, werden auch die Geburtsurkunden benötigt.
Soll der Rechtsanwalt für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, wird das entsprechende Formular über die Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt. Dieses füllen wir gern gemeinsam mit Ihnen aus. Es werden benötigt: Einkommensnachweise, also Lohnzettel oder Leistungsbescheide, Mietvertrag, Kontoauszüge.

 

Unsere Kanzlei ist mit zwei Standorten direkt in Jena und in Dornburg-Camburg gelegen.
In Jena finden Sie uns in Jena-Ost / Wenigenjena in der Nähe vom Schillerhof. Stadtauswärts geht es über die Camsdorfer Brücke entweder die Karl-Liebknecht-Straße entlang oder am Saaleufer entlang.
In Dornburg-Camburg haben wir unser Büro im Ortsteil Camburg direkt an der Bundesstraße 88 Richtung Naumburg.
Parkplätze sind an beiden Standorten fußläufig erreichbar. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind wir gut erreichbar.
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben oder eine Vertretung wünschen, melden Sie sich gern bei uns. Die Kontaktdaten finden Sie hier für Jena oder hier für Dornburg-Camburg. Gern können Sie uns auch direkt über das Kontaktformular ansprechen.