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Seit 1.1.2013 endlich mehr Geld

Hartz-IV-Empfänger bekommen seit Januar 2013 auf acht Euro mehr pro Monat. Das Bundeskabinett beschloss im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Regelsatzes auf 382 Euro.

Zum Jahresbeginn stieg auch der sogenannte Partnersatz auf 345 Euro. Mehr als 25 Jahre alte Personen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, erhalten künftig 306 Euro (plus 7 Euro), die Sätze für Kinder und Jugendliche stiegen um 2 bis 5 Euro.

Seit der Einführung vom Hartz IV am 01.01.2005 sind nunmehr  über sieben Jahre vergangen und noch immer herrschen enorm viele Unklarheiten über Rechte, Pflichten und Sonderregelungen. Auch die Anzahl der fehlerhaften Bescheide ist nach wie vor hoch. Die Sozialgerichte werden noch immer mit Klagen aufgrund fehlerhafter Berechnungen überflutet. Offensichtlich gibt es nach wie vor unzählige Unklarheiten.

Die häufigsten Fehlerquellen bei  der Berechnung des Anspruches auf Hartz IV sind seit jeher vor allem die falsche Anrechnung von Erwerbseinkommen, fehlerhafte Berechnungen der Unterkunftskosten sowie die fehlende Berücksichtigung der Versicherungspauschale, die Kindern einer Bedarfsgemeinschaft zusteht, sofern diese ihren Bedarf durch eigenes Einkommen, wie Kindergeld und Unterhalt decken können.

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit werden in der Regel für die außergerichtliche Tätigkeit über die Beratungshilfe und für die gerichtliche Tätigkeit über die Prozesskostenhilfe abgedeckt. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden bei entsprechender Bewilligung, die nahezu jedem Leistungsempfänger zusteht,  dann von der Staatskasse getragen, so dass eine anwaltliche Inanspruchnahme ohne Weiteres möglich ist.