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(Von) Rasch kommt der Mahnbescheid

Es ist schon eine Weile her, da wurden Sie durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch in Hamburg abgemahnt.

Zwischenzeitlich hat die Kanzlei einen schönen neuen Briefkopf und viele neue Anwälte, die nur eines können – abmahnen.

Vielen der massenhaften Abmahnfälle wurde lange auch keine Beachtung mehr geschenkt.

Da Rasch und ihre Auftraggeber aber offensichtlich ihre Felle davon schwimmen sehen, werden aktuell massenhaft Mahnbescheide verschickt.

Verjährung droht in diesen Fällen noch nicht – aber sicher, ist sicher.

Gegen einen solchen Mahnbescheid sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen.

Wurde die Abmahnung schon anwaltlich betreut, legen Sie dem Anwalt den Mahnbescheid vor und lassen diesen Widerspruch einlegen.

Die Rechtsanwälte Rasch sind dann gezwungen, in den nächsten 6 Monaten Klage zu erheben, wenn die Ansprüche weiter verfolgt werden sollen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, muss abgewartet werden.

Bleiben Sie auf jeden Fall ruhig und lassen sich nicht das neue Jahr von solch einem Mahnbescheid vermiesen.