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Waldorf Frommer und der Mahnbescheid

Es ist schon fast 3 Jahre her, da wurden Sie durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf in München abgemahnt.

Zwischenzeitlich wurde die Kanzlei in Waldorf Frommer umbenannt.

Vielen der alten Fälle aus 2009 wurde in München seither auch keine Beachtung mehr geschenkt.

Da die Schadensersatzansprüche aber zum 31.12.2012 zu verjähren drohen, werden aktuell massenhaft Mahnbescheide verschickt.

Damit kann die Verjährung einstweilen gehemmt (also unterbrochen) werden.

Gegen einen solchen Mahnbescheid sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen.

Wurde die Abmahnung schon anwaltlich betreut, legen Sie dem Anwalt den Mahnbescheid vor und lassen diesen Widerspruch einlegen.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind dann gezwungen, in den nächsten 6 Monaten Klage zu erheben, wenn die Ansprüche weiter verfolgt werden sollen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, muss abgewartet werden.

Bleiben Sie auf jeden Fall ruhig und lassen sich nicht das Weihnachtsfest von solch einem Mahnbescheid vermiesen.