Wechselmodell nach Trennung und Scheidung

Der BGH stellt das Kindeswohl über den Willen eines Elternteils. Aber erleichtert er damit auch die Möglichkeit, ein solches Modell zu installieren?

 

Das oberste deutsche Gericht stellt in seiner Entscheidung vom 01.02.2017 klar: „Das Wechselmodell ist danach anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht.“

 

Als Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten annähernd zeitlich und gleichwertig betreut werden. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält. (Wikipedia)

 

Die heutige Rechtslage – so die Argumentation des BGH – orientiere sich zwar am Residenzmodell, schließe allerdings das Wechselmodell nicht aus. Das Gesetz schreibe auch nicht die „Festlegung eines hauptsächlichen Aufenthaltes des Kindes“ vor.

 

Das Wichtig und Neue in diesem Urteil ist die Klarstellung und der Hinweis an die Gerichte, dass zwischen den Eltern keine Einigung über die Anordnung eines Wechselmodells bestehen muss.

 

Entscheidender Maßstab ist das Kindeswohl, die „Neigungen, Bindungen und der Kindeswille“. Der BGH stellt unmissverständlich klar, dass Kinder angehört werden müssen, um den Kindeswillen zu eruieren. Der BGH legitimiert damit keine generelle Anordnung des Wechselmodells, sondern fordert von den Familiengerichten nach Prüfung des Kindeswohls und den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.

 

Es ist zu begrüßen, dass der BGH fixiert hat, dass ein Wechselmodell auch von Gerichts wegen angeordnet werden kann. Bei hochstrittigen Eltern verbietet sich das Wechselmodell aber, da bei Konflikten zwischen den Eltern das Kindeswohl naturgemäß leidet. Zu bedenken ist auch, dass ein Wechselmodell nicht für alle Ewigkeiten gedacht ist, sondern von Geburt des Kindes bis spätestens zur Pubertät, dann macht ein gerichtlich fixiertes oder von den Eltern ausgedachtes Modell bei den Kindern keinen Sinn mehr. Diese haben dann sowieso ihren eigenen Kopf.

 

Wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass man „in der Nähe“ bleibt und Kinder ihr soziales Umfeld behalten können. Wichtig ist auch, dass hier die Gefahr der „tollen Wochenenden“, meist beim Vater, einer allen Elternteilen gerecht werdenden Belastung weicht. Die Mutter erhält hierdurch auch die Möglichkeit sich beruflich wieder zu etablieren und mehr Unabhängigkeit zu erlangen.