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Werden die Flutopferhilfen auf das Hartz-IV angerechnet?

Hochwasser macht keinen Unterschied zwischen arm und reich. Die Jahrhundertflut hat tausende Menschen schlimm getroffen und viele Menschen stehen nun vor finanziellen Problemen. Die Soforthilfen sind eine kleine Hilfe, reichen wird diese jedoch bei den vielen immensen Schäden wohl kaum. Viele Hartz-IV-Empfänger stehen vor der Frage, ob die Soforthilfen nun auch noch auf die laufenden Leistungen als Einkommen angerechnet werden.

Sofern die Soforthilfen ausdrücklich dazu dienen, Schäden, welche durch das Hochwasser verursacht werden, zu beseitigen, handelt es sich bei diesen um eine zweckgebundene Einnahme. Eine Anrechnung auf die laufenden Leistungen erfolgt dann nicht.

Zudem haben Harzt-IV-Empfänger die Möglichkeit einen Antrag bei ihrem zuständigen Jobcenter auf Neuausstattung der Wohnung zu stellen, sofern das Hochwasser Möbel und Hausrat zerstört hat. Voraussetzung ist hierfür aber, dass keine Versicherung und auch kein anderes Hilfsprogramm die Kosten erstattet. Zudem werden nur die Kosten für die Möbel übernommen, die auch zerstört wurden.