Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft

Blog


Wie teuer wird eigentlich so eine Scheidung – Teil 1

Die juristisch korrekte Antwort darauf lautet: es kommt darauf an.

Und in der Tat kommt es darauf an. Und zwar darauf, was man monatlich für Einkommen bezieht und um was man im Rahmen einer Scheidung noch so alles vor Gericht streitet.

Die einfache Scheidung mit dem Versorgungsausgleich gibt’s für ungefähr 2.500 Euro. Das beinhaltet Gerichts- und Anwaltskosten.

Gehen wir realistisch davon aus, dass der Ehemann 2.000 Euro netto verdient und die Ehefrau 1.000 Euro netto. Man nimmt das Einkommen Beider mal 3 und hat den Verfahrenswert für die Scheidung, hier also 9.000 Euro.

In der Regel ist von Amts wegen der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenpunkte, durch das Gericht vorzunehmen. Nehmen wir an, jeder Ehepartner hat jeweils 3 Rentenversicherungen / Anwartschaften. Die Gerichte rechnen dann 10 % vom Verfahrenswert der Scheidung pro Anwartschaft hinzu, hier also dann 900 Euro mal 6 Anwartschaften sind gleich 5.400 Euro.

Mithin beträgt der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich 5.400 Euro und dann insgesamt für das Scheidungsverfahren 14.400 Euro.

Die Gerichtskosten belaufen sich dann auf 586 Euro und sind vom Antragsteller an das Gericht zu zahlen. Im Rahmen des Scheidungsbeschlusses entscheidet das Gericht dann, dass diese Position zwischen den dann ehemaligen Ehegatten zu teilen ist.

Die Anwaltskosten belaufen sich bei einem Verfahrenswert von 14.400 Euro auf 1.957,55 Euro. Eventuell kommen noch Fahrt- und Abwesenheitskosten hinzu.

Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht, zahlt die Staatskasse den Anwalt und übernimmt auch die Gerichtskosten. Sie werden aber 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens regelmäßig geprüft und müssen bei positiver Veränderung Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation davon ausgehen, dass Sie dem Staat die Kosten dann zurückzahlen müssen.