Kaufrecht

5
Mai

Hätten Sie`s gewusst?

Gewährleistung und Garantie sind völlig unterschiedliche Punkte.   Wenn man etwas im Geschäft kauft, egal ob Hose, Handy oder Auto, besteht ein Gewährleistungsrecht. Grundsätzlich kann die Gewährleistung 2 Jahre geltend gemacht werden.   In den ersten 6 Monaten gilt zugunsten des Kunden eine Beweislastumkehr, sodass unterstellt wird, dass der Mangel schon bei Erwerb der Sache WEITERLESEN