Erbrecht

13
Dez

Neue Anforderungen an Patientenverfügungen

Einfach seinen Willen festzuhalten, ist für eine Patientenverfügung nicht mehr ausreichend – Sätze wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ enthalten nämlich keine hinreichend konkreten Handlungsentscheidungen. Das entschied der Bundesgerichtshof am 06.07.2016 (Az.: XII ZB 61/16). Dieser Beschluss verändert nicht nur die Anforderungen an neue Verfügungen, sondern könnte auch bereits bestehende verbesserungswürdig machen. Patientenverfügungen schützen den WEITERLESEN

9
Jun

Greift eine Rechtsschutzversicherung auch für atypische Rechtsschutzfälle?

Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht? Ja, auch dies gibt es. Auch im Familienrecht und im Erbrecht stehen Sie nicht völlig rechtlos. Es gibt Anbieter unter den Rechtsschutzversicherungen – u.a. die ARAG – die entsprechende Pakete anbieten. So wird in erster Linie Beratungsrechtsschutz geboten im: Familienrecht Lebenspartnerschaftsrecht Erbrecht Der Bereich Familienrecht umfasst hier Beratungen zu Scheidungen, WEITERLESEN