Erbrecht
Dez
Neue Anforderungen an Patientenverfügungen
Einfach seinen Willen festzuhalten, ist für eine Patientenverfügung nicht mehr ausreichend – Sätze wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ enthalten nämlich keine hinreichend konkreten Handlungsentscheidungen. Das entschied der Bundesgerichtshof am 06.07.2016 (Az.: XII ZB 61/16). Dieser Beschluss verändert nicht nur die Anforderungen an neue Verfügungen, sondern könnte auch bereits bestehende verbesserungswürdig machen. Patientenverfügungen schützen den WEITERLESEN
Jun
Greift eine Rechtsschutzversicherung auch für atypische Rechtsschutzfälle?
Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht? Ja, auch dies gibt es. Auch im Familienrecht und im Erbrecht stehen Sie nicht völlig rechtlos. Es gibt Anbieter unter den Rechtsschutzversicherungen – u.a. die ARAG – die entsprechende Pakete anbieten. So wird in erster Linie Beratungsrechtsschutz geboten im: Familienrecht Lebenspartnerschaftsrecht Erbrecht Der Bereich Familienrecht umfasst hier Beratungen zu Scheidungen, WEITERLESEN