Umgangsrecht

9
Mai

Das Kind – Aufenthalt, Sorgerecht, Umgang – Teil 4

Der Umgangsberechtigte muss grundsätzlich auch Sorge tragen für das Abholen und Zurückbringen des Kindes. Nur bei grober Unbilligkeit, z.B. wenn die Eltern sehr weit auseinander wohnen oder der umgangsberechtigte Elternteil finanziell mittellos ist, kann dies anders geregelt werden.   Dies gilt auch für die Kosten des Umgangs, welche der Umgangsberechtigte selbst zu tragen hat. Unter WEITERLESEN

14
Dez

Gemeinsames Sorgerecht

Nicht immer haben Eltern auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Nur bei verheirateten Eltern, wenn das Kind also ehelich geboren wird, besteht das gemeinsame Sorgerecht auch automatisch. Sind die Eltern nicht mit einander verheiratet, wird das Kind unehelich geboren, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es ist dann erforderlich, dass die Eltern vor oder nach der WEITERLESEN

13
Dez

Umgangsrecht für Großeltern

Der Gesetzgeber hat in § 1685 BGB den Großeltern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Enkelkindern eingeräumt. Dieses Umgangsrecht wird jedoch nur dann gewährt, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient. Auf diese Weise sollen die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechterhalten werden. Großeltern haben aber nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der WEITERLESEN