Unterhalt

24
Apr

Kindesunterhalt

Unterhalt für kleine und große Kinder Nach § 1601 BGB schulden Eltern ihren Kindern Unterhalt. Im „Normalfall“ wird der Unterhalt durch Naturalleistungen abgegolten. Leben die Eltern aber getrennt, schuldet das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt. Minderjährigenunterhalt Minderjährigen Kindern steht der Unterhalt eigentlich immer zu und volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer ersten WEITERLESEN

31
Jan

Die Patchwork-Familie – Einfach ist anders

In Deutschland ist heute jede sechste Familie eine so genannte „Patchwork“-Familie, also eine Familie, in der Vater, Mutter und Kinder aus verschiedenen Ursprungsfamilien oder Partnerschaften stammen. Diese Familienform bringt (interessante) rechtliche Probleme mit sich. Der deutsche Gesetzgeber hat von der Patchwork-Familie erst seit Ende der 90er-Jahre Notiz genommen. So hat die Reform des Kindschaftsrechts von WEITERLESEN

17
Jan

Neues Scheidungsrecht 2013?

Thema Neues Scheidungsrecht 2013? Frage Gibt es Neuigkeiten um Scheidungsrecht, speziell im Unterhaltsrecht? Antwort Ein neues Scheidungsrecht gibt es nicht. Allerdings hat sich die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2013 etwas neu gestaltet. So sind die Selbstbehaltssätze gestiegen:   Wer an wen: Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig   Alt: WEITERLESEN

13
Sep

Unterhalt für Kinder

FRAGE: Können Sie ganz allgemein etwas zum Thema Unterhalt sagen? RA Schwerin: Ganz allgemein gesagt, unterscheiden wir zwischen den kleinen und den großen Kindern. Für die minderjährigen Kinder bekommt das eine Elternteil vom anderen Elternteil Unterhalt, wenn die Eltern getrennt leben. Hierbei ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteiles (wir nehme der Einfachheit halber mal immer WEITERLESEN