Mietrecht

1
Mai

Das Mietrechtsänderungsgesetz zum 01.05.2013

Zum 01.05.2013 trat das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen: 1. Energetische Modernisierung Wichtiger Punkt der Reformierung ist die sog. „energetische Modernisierung“. Hierunter zählen Modernisierungsmaßnahmen, die der Energieeinsparung dienen sollen, wie beispielsweise die Dämmung des Wohngebäudes oder der Einsatz von Solarenergie. Werden durch den Vermieter energetische Modernisierungsmaßnahem ergriffen, müssen WEITERLESEN

19
Dez

Balkonsanierung und Zutritt zur Wohnung

Thema: Balkonsanierung und Zutritt zur Wohnung Frage: Der Vermieter möchte den Balkon sanieren. Muss der Mieter es dulden, dass die Arbeiter durch die Wohnung den Balkon erreichen oder kann er verlangen, dass ein Gerüst aufgestellt wird? Antwort: Sofern die Voraussetzungen für die Maßnahmen von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorliegen, ist der Mieter grundsätzlich zur uneingeschränkten Duldung WEITERLESEN