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Kindesunterhalt
Unterhalt für kleine und große Kinder Nach § 1601 BGB schulden Eltern ihren Kindern Unterhalt. Im „Normalfall“ wird der Unterhalt durch Naturalleistungen abgegolten. Leben die Eltern aber getrennt, schuldet das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt. Minderjährigenunterhalt Minderjährigen Kindern steht der Unterhalt eigentlich immer zu und volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer ersten WEITERLESEN