Mietminderung

1
Mai

Das Mietrechtsänderungsgesetz zum 01.05.2013

Zum 01.05.2013 trat das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen: 1. Energetische Modernisierung Wichtiger Punkt der Reformierung ist die sog. „energetische Modernisierung“. Hierunter zählen Modernisierungsmaßnahmen, die der Energieeinsparung dienen sollen, wie beispielsweise die Dämmung des Wohngebäudes oder der Einsatz von Solarenergie. Werden durch den Vermieter energetische Modernisierungsmaßnahem ergriffen, müssen WEITERLESEN