Wechselmodell

9
Mai

Das Kind – Aufenthalt, Sorgerecht, Umgang – Teil 3

Lebt das Kind schwerpunktmäßig bei einem Elternteil – wird also das Residenzmodell praktiziert – besteht für das andere Elternteil und das Kind ein Umgangsrecht.   Es gilt dann also, eine – insbesondere für das Kind – praktikable Umgangsvereinbarung zu treffen.   Eltern sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den Umgang mit den minderjährigen Kindern WEITERLESEN

9
Mai

Das Kind – Aufenthalt, Sorgerecht, Umgang – Teil 1

Oft sind die Kinder die Leidtragenden, wenn sich Eltern trennen.   Vermeiden Sie im Rahmen einer Trennung unbedingt, die Kinder negativ zu beeinflussen oder irgendwelche übereilten (Allein-)Entscheidungen zu treffen.   Zunächst kann es dazu kommen, dass man sich darüber streitet, bei wem die Kinder nach der Trennung (schwerpunktmäßig) wohnen sollen. Schaffen Sie hier keine vollendeten WEITERLESEN

26

Wechselmodell nach dem BGH vom Februar 2017

Das OLG Dresden ließ kürzlich als Hinweis in einer mündlichen Verhandlung zum Umgangsrecht verlauten, dass es die neue BGH-Rechtsprechung zum Wechselmodell vom 01.02.2017 nicht für sonderlich gut befinde.   Nach dieser BGH-Entscheidung können Gerichte zwar jetzt das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen; praktisch sind aber dennoch viele weitere Voraussetzungen erforderlich.   Insbesondere WEITERLESEN

17

Wechselmodell nach Trennung und Scheidung

Der BGH stellt das Kindeswohl über den Willen eines Elternteils. Aber erleichtert er damit auch die Möglichkeit, ein solches Modell zu installieren?   Das oberste deutsche Gericht stellt in seiner Entscheidung vom 01.02.2017 klar: „Das Wechselmodell ist danach anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten WEITERLESEN